Warum eine Gesundheitsbefragung für Bankmitarbeitende mit Verzicht auf Arbeitszeiterfassung?

Die Vereinbarung über die Zeiterfassung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Als gesetzlich vorgesehene Massnahme des Gesundheitsschutzes steht allen Mitarbeitenden, die auf die Erfassung verzichten, ein Selbsttest zu psychosozialen Belastungen zur Verfügung.

Wer auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet, muss hohe Autonomie im Arbeitsalltag haben und übernimmt viel Verantwortung – auch für die Arbeitsgestaltung und für die eigene Gesundheit. Gleichzeitig tragen die Arbeitgebenden Verantwortung für gute Rahmenbedingungen und für Unterstützung bei Bedarf. Rahmenbedingungen, die sich gesundheitskritisch auswirken können, sind z.B.

  • Arbeitsplatzunsicherheit
  • hohe Arbeitsmenge
  • starker Ergebnisdruck
  • oder die Erwartungshaltung, ausserhalb regulärer Arbeitszeiten (z.B. abends, an arbeitsfreien Tagen, am Wochenende) erreichbar sein zu müssen.

Solche potenziell gesundheitskritischen Rahmenbedingungen werden auch als psychosoziale Risikofaktoren bezeichnet. Arbeitgebende müssen sich also mit der Frage beschäftigen, inwieweit psychosoziale Risikofaktoren reduziert und die Gesundheit erhalten und gestärkt werden kann. Deshalb wurde in der Vereinbarung zum Verzicht auf Arbeitszeiterfassung (VAZ) festgelegt:

Wer auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet, hat Anspruch darauf, regelmässig an einer Befragung zu psychosozialen Risikofaktoren teilnehmen zu können. Die Ergebnisse werden bankübergreifend ausgewertet, um Handlungsbedarf zu ermitteln. Zudem erhält die teilnehmende Person unmittelbar im Anschluss an die Befragung eine schriftliche individuelle Rückmeldung zur eigenen Arbeitssituation.